AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von JGA.rocks

 

 

Sehr geehrte Kunden,

 

die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem die verbindliche Buchung abgebenden Reiseteilnehmer (im Folgenden „Reiseteilnehmer“) und dem JGA.rocks (im Folgenden „Reiseveranstalter“) zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften nach §§ 651a ff. BGB.

 

 

  • 1 Geltungsbereich

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die von JGA.rocks betriebene Internetseite www.jga-tipps-und-ideen-in-koeln.de aufgeführten Angebote und sämtliche Darstellungen.

 

(2) Der Reiseveranstalter bietet auf Grundlage dieser AGB touristische Einzelleistungen und Reisepakete an. Die Anreise z.B. per Flugzeug oder Bahn ist nicht Teil des Angebotes.

 

(3) Der den Buchungsauftrag vergebende Reiseteilnehmer schließt den Reisevertrag im Namen aller der Gruppe zugehörigen Reisenden ab. Er ist bei Bestätigung des Buchungsauftrages alleiniger Vertragspartner des Reiseveranstalters. Insbesondere bestätigt der die Buchung abgebende Reiseteilnehmer, dass er für die Gesamtheit aller sich aus dem Reisevertrag ergebenden Rechte und Pflichten für sich und alle weiteren Reiseteilnehmer eintritt.

 

  • 2 Vertragsabschluss

 

(1) Der Abschluss des Reisevertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit dem Auftrag zur Organisation einer Reise bzw. einzelner Aktivitäten kommt zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Reiseveranstalter ein Reisevertrag zustande. Die geschieht durch ausfüllen und abschicken der Buchungsformulare. Ebenfalls kann Reiseteilehmer den Reiseveranstalter nach vorheriger Kommunikation per Mail beauftragen bzw. Reisen, Aktivitäten und Angebote buchen.

 

(2) Bei Eingang der Buchung bestätigt der Reiseveranstalter den Erhalt des Auftrags per Email. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vertrages dar.

 

(3) Der Reiseteilnehmer ist ab dem Erhalt der Eingangsbestätigung sieben Tage an den von ihm übersandten Buchungsauftrag gebunden.

 

(4) Der Reiseveranstalter überprüft nach Erhalt des Buchungsauftrages unverzüglich die Verfügbarkeit der gewünschten Reiseleistungen. Sind die Leistungen wie gebucht verfügbar, bestätigt der Reiseveranstalter die Reiseleistungen auf elektronischem Wege an den Reiseteilnehmer zurück. Hiermit kommt zwischen dem Reiseteilnehmer und dem Veranstalter ein verbindlicher Reisevertrag zustande.

 

(5) Rechte und Pflichten für den Reiseteilnehmer und den Reiseveranstalter ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den sich im Einzelfall je nach Art und Umfang des Buchungsauftrages vertraglich getroffenen Vereinbarungen, sowie aus den gesetzlichen Vorschriften nach §§ 651a ff. BGB.

 

  • 3 Mindestalter der Reiseteilnehmer

 

(1) Der Reiseteilnehmer versichert mit Abgabe des Buchungsauftrages an den Reiseveranstalter, dass er und alle Mitreisenden das Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt des Reiseantritts bereits erreicht haben. Lichtbildausweise zum Nachweis der Volljährigkeit sind während der Reise von jedem Reiseteilnehmer mitzuführen und insbesondere bei Aufforderung durch den Leistungsträger vor Ort vorzulegen. Eine Teilnahme an bestimmten risikobehafteten Aktivitäten oder an erotischer Unterhaltung ist ausdrücklich erst mit Erreichen der Volljährigkeit gestattet.

 

  • 4 Vertragspflichten des Reiseveranstalters

 

(1) Die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer beinhaltet die Beratung zu den angefragten Reiseleistungen, deren Buchung und die ordentliche Durchführung der gebuchten Leistungen. Kurz vor Reiseantritt erhält der Reiseteilnehmer eine Email mit allen wichtigen Details zu den gebuchten Leistungen (Reiseunterlagen/Ablaufplan).

 

(2) Der Reiseteilnehmer gesteht dem Reiseveranstalter zu, von den Buchungsvorgaben abzuweichen, insofern er davon ausgehen darf, dass der Reiseteilnehmer diese Abweichung gutheißen würde, und unter der Voraussetzung, dass es dem Reiseveranstalter nicht möglich war, den Reiseteilnehmer rechtzeitig von der Änderung in Kenntnis zu setzen und um seine Entscheidung zu bitten.

 

(3) Die Angaben und Hinweise zu den auf www.jga-tipps-und-ideen-in-koeln.de aufgeführten Reiseleistungen und Angeboten wurden nach bestem Wissen erstellt, Druckfehler in der Leistungsbeschreibung und insbesondere bei den Preisen werden ausdrücklich vorbehalten und dem Reiseteilnehmer bei Bekanntwerden unverzüglich mitgeteilt. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Reiseteilnehmer. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

 

(4) Ein Vertrag über die Auskunftserteilung mit einer Hauptpflicht des Reiseveranstalters kommt lediglich bei einer entsprechend schriftlich abgefassten gesonderten Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit aller erteilten Auskünfte haftet der Reiseveranstalter gemäß § 676 BGB nicht, außer die Haftung ist ausdrücklich in einem gesonderten Vertrag zur Auskunftserteilung vereinbart.

 

  • 5 Pflichten des Reiseveranstalters im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen

 

(1) Die auf der Website des Reiseveranstalters genannten Reisepreise beinhalten keine Reiserücktrittsversicherung (RRV) bzw. Reiseabbruch-Versicherung. Wenn der Reiseteilnehmer vor Reiseantritt von der Reise zurücktritt, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss entsprechender Versicherungen.

 

(2) Eine weitergehende Auskunftspflicht des Reiseveranstalters im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich mit dem Reiseteilnehmer vereinbart wurde.

 

  • 6 Zahlung, Aufwendungsersatz, Vergütung & Mahnkosten

 

(1) Eine Anzahlung auf den Reisepreis vor Reiseantritt ist im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines erforderlich. Dauert eine Reise allerdings nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,- EUR pro Person nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

 

(2) Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung des Reisepreises für alle Mitreisenden entsprechend der ihm per Email zugegangenen Buchungsbestätigung/Rechnung. Die Zahlung ist in voller Höhe innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung/Rechnung zu leisten. Bucht der Reiseteilnehmer nach Überweisung der Anzahlung weitere Leistungen hinzu, so ist der Anzahlungsbetrag entsprechend an den neuen Reisepreis anzugleichen.

 

(3) Der verbleibende Reisepreis abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung ist umgehend an folgendes Konto zu entrichten:

 

Bankverbindung von JGA.rocks

 

Kreditinstitut: Kreissparkasse Köln

Kontoinhaber: JGA.rocks

Bankleitzahl: 370 502 99

Kontonummer: 032 5556 909

IBAN: DE51 3705 0299 0325 5569 09

BIC/SWIFT-Code COKSDE33XXX

 

(4) Bankgebühren, die möglicherweise bei der Überweisung an oben angeführtes Konto entstehen, werden in vollem Umfang vom Reiseteilnehmer getragen.

 

(5) Leistet der Reiseteilnehmer Zahlungen trotz Fälligkeit nicht, behält sich der Veranstalter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 20,- zu erheben. Dem Reiseteilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Verlust entstanden ist.

 

  • 7 Umbuchungen / Reiserücktritt

 

(1) Der Reiseteilnehmer kann sich nach Abschluss des Reisevertrages jederzeit zu einer Umbuchung entscheiden und statt der ursprünglich gebuchten Reiseleistungen andere Leistungen auswählen. Der Reiseveranstalter prüft in jedem Einzelfall, ob es bei den ursprünglich gebuchten Leistungen durch die Stornierung bei den Leistungsträgern zu Stornokosten kommt. Werden von den Leistungsträgern keine Stornokosten berechnet, so nimmt der Reiseveranstalter die Umbuchung bis 30 Tage vor Anreise für eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 100,- vor. Kurzfristigere Umbuchungen können höhere Umbuchungsgebühren mit sich bringen.

 

(2) Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, jederzeit vom mit dem Reiseveranstalter abgeschlossenen Reisevertrag zurückzutreten. Der Reiseveranstalter kann bei einem Reiserücktritt eine entsprechende Entschädigung verlangen. Die Stornogebühren richten sich nach dem Gesamtreisepreis aller Reiseteilnehmer.

 

(3) Für die Berechnung der Stornogebühren gelten folgende Reiserücktrittspauchalen als vereinbart. Bei der Berechnung dieser Gebühren sind ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt.

 

Bis einschließlich 30 Tage vor Reisebeginn fallen für einen Reiserücktritt 30% des Reisepreises als Stornogebühren an. Folgende Stornogebühren gelten bei einem kurzfristigeren Reiserücktritt:

Stornierung der Reise zwischen 29 und 20 Tagen vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises

Stornierung der Reise zwischen 19 und 10 Tagen vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises

Stornierung der Reise zwischen 9 und 5 Tagen vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises

Stornierung der Reise ab 5 Tagen vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises

 

(4) Alternativ kann der Reiseteilnehmer bis einschließlich 4 Tage vor Anreise einen Ersatzreiseteilnehmer stellen, welcher voll in die im Reisevertrag vereinbarten Rechte und Pflichten eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt dieses Ersatzreiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Ersatzreiseteilnehmer in den Reisevertrag ein, so haftet er dem Reiseveranstalter entsprechend als Gesamtschuldner für den Reisepreis und eventuelle durch seinen Eintritt in den Reisevertrag entstehende Mehrkosten.

 

(5) Bei Buchung eines Bar- oder Club- Eintritts mit Mindestverzehr gilt: wird der Gruppe der Einlass in den Club verwehrt, so erstattet der Veranstalter den im Eintritt enthaltenen Mindestverzehrs nicht. Dies gilt nicht bei Eigenverschulden: der Gruppenleiter ist zur Mitwirkung verpflichtet und muss dafür sorgen, dass die Teilnehmer den Dresscode der Location einhalten, nicht zu viel getrunken haben und sich beim Einlass gut benehmen.

 

(6) Für Buchungen von Limousinen, Partybussen, Party Fahrrädern, Partybooten und anderen Mietfahrzeugen gelten ggfs. andere Stornobedingungen. Diese richten sich z.T. nach den Bedingungen des Leistungsträgers (Vermieters). Der Reiseteilnehmer kann natürlich jederzeit die für diese Fälle geltenden AGBs beim Veranstalter erfragen.

 

(7) Outdoor Aktivitäten sind z.T. wetterabhängig. Die Leistungsträger haben für diese Fälle unterschiedliche Regelungen und bieten aber meistens einen Alternativtermin oder eine alternative Uhrzeit an. Diese Aktivitäten unterliegen daher ggfs. anderen Stornobedingungen und witterungsbedingte Änderungen der Uhrzeit oder des Termins berechtigen den Reiseteilnehmer nicht zu einer kostenfreien Stornierung. Der Reiseteilnehmer kann natürlich jederzeit die für diese Fälle geltenden AGBs beim Veranstalter erfragen.

 

(8) Buchungen von bereits erhaltenen Eventim Tickets sind nicht stornierbar.

 

(9) Buchungen von Stripshows und VIP Club Eintritten unterliegen gegebenenfalls personenabhängigen Stornobedingungen. Der Reiseteilnehmer kann natürlich jederzeit die für diese Fälle geltenden AGBs beim Veranstalter erfragen.

 

(10) Dem Reiseteilnehmer bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein geringerer Verlust entstanden ist, als in der Stornorechnung nach vorstehenden Bedingungen berechnet wird oder dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist.

 

  • 8 Allgemeine Hinweise

 

(1) Personen unter Alkoholeinfluss kann die Teilnahme insbesondere an risikobehafteten Leistungen wie Action- oder Sportaktivitäten ohne Anspruch auf Rückvergütung verweigert werden. Die Entscheidung hierzu liegt im Ermessen der Leistungsträger vor Ort.

 

(2) Über den Einlass in Restaurants, Bars und Clubs entscheiden grundsätzlich die Besitzer der Locations bzw. deren Türsteher. Übermäßiger Konsum von Alkohol oder unangemessenes Verhalten kann dazu führen, dass die Türsteher oder Besitzer von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einzelnen Teilnehmern oder der ganzen Gruppe den Einlass verwehren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der gebuchten Leistungen. Der Reiseveranstalter empfiehlt allen Teilnehmern einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol.

 

(3) Treffpunkte können sich durch Baustellen oder Sperrungen an der gewünschten Startadresse kurzfristig verschieben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der gebuchten Leistungen. Der Reiseteilnehmer wird über mögliche Änderungen des Treffpunkts informiert.

 

(4) Striptease Shows sind ausschließlich für Personen über 18 Jahren buchbar. Lichtbildausweise zum Nachweis der Volljährigkeit sind bei Buchung einer Strip Show oder anderer erotischer Aktivitäten von jedem Teilnehmer mitzuführen. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tänzer/innen nur berührt werden dürfen, wenn dies den Teilnehmern von dem/der Tänzer/in unmissverständlich kommuniziert wurde. Den Tänzern/Tänzerinnen ist das Recht vorbehalten, bei Gefährdung ihrer Sicherheit die Show abzusagen oder frühzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere bezogen auf übermäßigen Alkoholkonsum der Teilnehmer und bei unangemessener Berührung, grober Behandlung, Bedrohung, Ehrverletzung oder anderer Anzüglichkeiten die dem/der Tänzer/in nicht zuzumuten sind. Ein Anspruch auf Rückvergütung des für die Show in Rechnung gestellten Betrages besteht bei Verschulden des Abbruchs der Show durch die Teilnehmer ausdrücklich nicht. Die Tänzer/innen behalten sich vor, bei Missachtung dieser Grundsätze rechtliche Schritte gegen einzelne Teilnehmer oder den Gruppenleiter zu unternehmen.

 

(5) Der Reiseveranstalter hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für weitere Umstände, die es Teilnehmern aus eigenem Verschulden unmöglich machen, an bestimmten Reiseleistungen teilzunehmen.

 

 

Stand: Januar 2017